Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbeschränkung steht für:
- die Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten durch den Numerus clausus, abgekürzt NC
- die Limitierung der Kassenzulassungen von Ärzten und Psychotherapeuten im Rahmen der Bedarfsplanung, siehe Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.