Zulassungsbeschränkung

Zulassungsbeschränkung steht für:

  • die Einschränkungen der Zulassung an Schulen, Hochschulen und Universitäten durch den Numerus clausus, abgekürzt NC
  • die Limitierung der Kassenzulassungen von Ärzten und Psychotherapeuten im Rahmen der Bedarfsplanung, siehe Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
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